Auszug aus der Stiftungssatzung

Präambel

Die domino-coaching Stiftung setzt sich für ein neues und modernes gesellschaftliches Bild über das Altwerden und das Alter ein.

Die Überwindung von überkommenen Denkmustern, Handlungsweisen und deren institutionellen Praxen in Bezug auf alte Menschen ist das oberste Ziel der Stiftung. Altwerden ist nicht schrecklich, Altwerden ist ein Glück.

Die Stiftung soll alle Bemühungen unterstützen und fördern, die die Gleichstellung und Gleichbehandlung von alten und jungen Menschen zum Ziel haben.

Dabei soll sie helfen, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu fördern, damit alte Menschen in Würde leben können.
Gleichzeitig soll sie Alternativen zur herkömmlichen Altenpflege erproben und sich an einem langfristigen Umbau des derzeitigen Altenpflegsystems beteiligen.

Im Zentrum stehen hier zunächst das domino-coachingTM, wie es im Prozesshandbuch des Stifters (Stand 6/2020 – mit späteren Weiterentwicklungen im Rahmen dieser Methode) niedergelegt ist und derzeit vom Stifter gelehrt und praktiziert wird, zukünftig auch weitere zum domino-coachingTM passende und es ergänzende, später auch andere vergleichbar innovative Therapie- und Rehabilitationsverfahren.

Gesellschaftliche Teilhabe, Therapie und Rehabilitation müssen zukünftig im Mittelpunkt jeder Betreuung und Behandlung von alterserkrankten Menschen stehen. Die Stiftung steht für einen hohen Qualitätsstandard in der altengerechten Betreuung. Bisher praktizierte Pflegekonzepte und deren Praxis sind daraufhin zu überprüfen und zu ändern.
Ebenso sind alle Wohn- und Betreuungskonzepte an diesem Anspruch zu messen.

Die Stiftung soll nicht nur in Deutschland tätig sein, sondern auch internationale Erfahrungen nutzen und über die Landesgrenzen hinausgehende Kooperationen suchen und eingehen.

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
1. Die Stiftung führt den Namen „domino-coaching Stiftung”.
2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

§ 2 Zweck der Stiftung

  1. 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke” der Abgabenordnung, und zwar Zwecke der Alten- und Behindertenhilfe, der Aus- und Fortbildung, der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie der Wissenschaft und Forschung. Vorrangig werden diese Zwecke erfüllt durch die
    1. a) Weiterentwicklung und Förderung der Methodik des domino-coachingTM, wie es im Prozesshandbuch des Stifters (Stand 6/2020 – mit späteren Weiterentwicklungen im Rahmen dieser Methode und künftig von der Stiftung überwachten Qualitätsstandards) niedergelegt ist und derzeit vom Stifter gelehrt und praktiziert wird, sowie künftig dazu passende und es ergänzende, später auch andere vergleichbar innovative Rehabilitations- und Betreuungskonzepte
    2. b) Entwicklung von entsprechenden Managementsystemen, die die Anwendung fördern
    3. c) Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Laien, Betrieb einer „Akademie”
    4. d) Verbreitung der Stiftungsziele durch geeignete Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie durch die Förderung eines hohen Qualitätsniveaus in der altengerechten Betreuung
    5. e) wissenschaftliche Erforschung des Verfahrens mittels Studienvergabe, Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen
    6. f) Beförderung einer neuen gesellschaftlichen Alterskultur, insbesondere was den Umgang mit Krankheit und Einschränkungen angeht
    7. g) Zusammenarbeit mit medizinischen, rehabilitativen und psychiatrischen Einrichtungen
    8. h) Förderung und Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe (ambulant, teilstationär, stationär) sowie Betrieb von altersgerechten Wohneinrichtungen
    9. i) Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten Tätigkeiten.
  2. 2. Die in Absatz 1 lit h genannten Tätigkeiten wird die Stiftung erst dann mit einschlägigen Zweckbetrieben selbst durchführen, wenn sie – insbesondere vom Stifter selbst – zusätzliche Zuwendungen erhält, z. B. in Form von Beteiligungen an nach § 51 ff AO steuerbefreiten Gesellschaften oder von Finanzmitteln.

§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bildnachweis: ©mady70/Shutterstock.com